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Haftung für Inhalte

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Urheberrecht

Die durch den Betreiber dieser Seite erstellten Inhalte und Werke auf diesen Webseiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechts bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Kopien von diesen Seiten sind nur für den privaten Bereich gestattet, nicht jedoch für kommerzielle Zwecke.


Datenschutz

Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben. In Verbindung mit Ihrem Zugriff werden auf unserem Server für Zwecke der Datensicherheit vorübergehend Daten gespeichert, die möglicherweise eine Identifizierung zulassen (zum Beispiel IP-Adresse, Datum, Uhrzeit und Name der angeforderten Datei). Eine Auswertung, mit Ausnahme für statistische Zwecke in anonymisierter Form, erfolgt nicht.

Eine genaue Übersicht darüber, welche Daten wir erheben und wie sie verarbeitet werden, erhalten Sie durch unsere Datenschutzerklärung.



AGB (ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN) FÜR VERWALTUNGSLEISTUNGEN



Grundsatz

Unsere Lieferungen, Leistungen sowie sonstigen Rechtsgeschäfte erfolgen ausschließlich und ausdrücklich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Dies gilt somit gleichfalls auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, unabhängig davon ob die Geschäftsbedingungen ausdrücklich nochmals vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung gelten diese Geschäftsbedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen zu Auftragserteilungen von Seiten des Leistungsempfängers unter dem Hinweis auf dessen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur dann wirksam, wenn diese unsererseits schriftlich bestätigt wurden.


§ 1   Angebot und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Wir halten uns bis zu 3 Monate ab Angebotserstellung an diese gebunden. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden sind grundsätzlich nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Unsere Mitarbeiter sind zu mündlichen Nebenabreden oder mündliche Zusicherungen nicht befugt, soweit diese über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.


§ 2   Preise

Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich alle aufgeführten Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.


§ 3   Lieferung und Leistung

Termine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen beginnen erst nach Klärung aller Details und Übergabe aller benötigten Unterlagen, Gegenstände etc. und setzen insofern die Erfüllung aller anderen erforderlichen Mitwirkungspflichten des Leistungsempfängers voraus. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, etc.) sind auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen von uns nicht zu vertreten. Derartige Ereignisse berechtigen uns, die vereinbarte Leistungszeit um die Dauer der Behinderung zu verlängern. Wir sind zu Teilleistungen jederzeit berechtigt.


§ 4   Gefahrenübergang

Mit der Leistungserstellung bzw. Übergabe der vertraglich vereinbarten Leistung bzw. des Vertragsgegenstandes geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und einer zufälligen Verschlechterung auf den Leistungsempfänger über. Versendet der Leistungserbringer auf Verlangen des Leistungsempfängers die verkaufte Leistung/Sache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Leistungsempfänger über, sobald der Leistungserbringer die Sache zum Versand gebracht hat, unabhängig vom Beförderungsweg.


§ 5   Mängel der Sache

Ist die erbrachte Leistung mangelhaft, so sind wir nach unserer Wahl zunächst zur Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Leistungsempfänger grundsätzlich nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten, den Preis mindern, Schadensersatz oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Der Leistungsempfänger muss offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Empfang der Leistung schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Mängelanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb der Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Kenntnis schriftlich mitzuteilen. Den Leistungsempfänger trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Die Rechte des Leistungsempfängers wegen eines Mangels an erbrachten Leistungen oder gelieferter Ware verjähren nach 2 Jahren ab Lieferung der Leistung.


§ 6   Eigentumsvorbehalt

Die Leistungen/Waren bleiben zum vollständigen Ausgleich der vertraglich vereinbarten Vergütung unser Eigentum. Bei Zahlungsverzug ist der Leistungserbringer berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der offenen Forderungen zu verweigern und sämtliche Unterlagen, die im Zusammenhang mit der vereinbarten Leistung stehen zurück zu behalten. Verpfändungen oder sonstige Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus einem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus dem Kontokorrent) des Leistungsempfängers an einen Dritten, tritt der Leistungsempfänger bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Leistungserbringer ab. Wir ermächtigen den Leistungsempfänger widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für eigene Rechnung und im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann von uns widerrufen werden, wenn der Leistungsempfänger seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Leistungsempfängers sind wir berechtigt, nach Rücktritt vom Vertrag die Herausgabe der Leistung/Ware oder ggf. die Abtretung des Herausgabeanspruchs des Leistungsempfängers gegenüber Dritten zu verlangen bzw. für erbrachte, nicht herausgabefähige Leistungen Schadensersatz zu verlangen. Der Leistungsempfänger verpflichtet sich, die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die hierzu erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.


§ 7   Zahlung

Sollte der Leistungsempfänger die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht einhalten, so erfolgen keine weiteren Leistungen ohne Ankündigung. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Leistungsempfängers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen und den Leistungsempfänger über die Art der erfolgten Verrechnung zu informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Eine Zahlung gilt dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks und Wechsel werden nicht angenommen. Gerät der Leistungsempfänger in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 7,5% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Bei Zahlungsverzug werden alle gewährten Rabatte, Skonti und sonstigen Vergütungen hinfällig. Ferner können wir weitere Leistungen auf diesen sowie auf andere Verträge ganz oder teilweise zurückhalten oder ablehnen und die sofortige Bezahlung aller Leistungen, Vorauskasse sowie bei Verschulden Schadensersatz verlangen. Aufrechnungsrechte stehen dem Leistungsempfängers nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.


§ 8   Haftung

Die BTG Immobilienservice GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Lieferungen und Leistungen durch Dritte. Die Haftung der BTG Immobilienservice GmbH und deren Erfüllungsgehilfen für Schäden des Auftraggebers beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei Personenschäden, ferner nicht für solche Schäden, die aus der Verletzung von Rechten resultieren, die dem Auftraggeber nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten).


§ 9   Gewerbliche Schutzrechte

Wir sind dem Leistungsempfängers nicht zu Schadensersatz verpflichtet, wenn durch unsere Leistung gewerbliche Schutzrechte Dritter beeinträchtigt werden.


§ 10   Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Gera.



AGB (ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN) FÜR VERMITTLUNGSLEISTUNGEN



Grundsatz

Unsere Leistungen sowie sonstigen Rechtsgeschäfte erfolgen ausschließlich und ausdrücklich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Dies gilt somit gleichfalls auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, unabhängig davon ob die Geschäftsbedingungen ausdrücklich nochmals vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung gelten diese Geschäftsbedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen zu Auftragserteilungen von Seiten des Leistungsempfängers unter dem Hinweis auf dessen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur dann wirksam, wenn diese durch die BTG Immobilienservice GmbH schriftlich bestätigt wurden.


§ 1   Gegenstand der Leistungen

Geschäftsgegenstände sind der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages und/oder die Vermittlung eines Vertrages über bebaute und unbebaute Grundstücke, insbesondere Industrie- und Gewerbeobjekte, Renditeobjekte, Wohngebäude, land- und forstwirtschaftliche Liegenschaften sowie über Wohnräume und gewerbliche Räume. Unsere Tätigkeit erstreckt sich auf den Nachweis und/oder die Vermittlung eines Erwerbs, einer Veräußerung, einer An- und Vermietung und sonstigen Verwertung benannter Objekte.


§ 2   Angebot und Weitergabe

Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend; Irrtum und Zwischenverwertung sind ausdrücklich vorbehalten. Die BTG Immobilienservice GmbH überprüft die vom Anbieter erhaltenen Informationen nicht auf deren Richtigkeit, es sei denn, es wird ein gesonderter Auftrag zur Einholung von Auskünften und Überprüfung der Objektangaben erteilt. Die BTG Immobilienservice GmbH übernimmt daher keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt, von ihm vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten, es sei denn, dass schriftliche Genehmigung der BTG Immobilienservice GmbH zur Weitergabe erteilt wurde. Die BTG Immobilienservice GmbH ist berechtigt, sämtliche Angebote und Informationen auch Dritten zu unterbreiten und zu erteilen.


§ 3   Nebenabreden

Nebenabreden zu unseren schriftlichen Angeboten bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.


§ 4   Preise

Sowohl für die Vermittlung als auch für den Nachweis eines Kauf- oder sonstigen Erwerbsvertrages, insbesondere auch eines sogenannten Share-Deals, ist vom Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart wurde, eine Vergütung in Höhe von 5,95 % des Gesamtkaufpreises einschließlich aller mit dem Erwerb zusammenhängenden Nebenabreden oder Ersatzgeschäfte, wie beispielsweise Kauf statt Miete o. ä., inklusive Umsatzsteuer zu zahlen. Bei Verkauf auf Rentenbasis gilt als Kaufpreis der Barpreis zuzüglich des kapitalisierten Rentenzinses (Kapitalbarwert der Rente). Bei Bestellung und Übertragung von Erbbaurechten beträgt die Vergütung 5,95 % vom Kaufpreis inklusive Umsatzsteuer. Ist ein solcher nicht vereinbart, tritt an dessen Stelle nach unserer Wahl entweder der 25-fache Jahreserbbauzins oder der zu errechnende Kapitalbarwert des Erbbaurechtes. Bei der Berechnung des Kapitalbarwertes ist der marktübliche Effektivzinssatz für Hypothekendarlehen mit einer Zinsfestschreibung von 10 Jahren bei 100 % Auszahlung anzusetzen.
Für die Vermittlung von gewerblichen Miet-, Pacht und vergleichbaren Nutzungsverträgen sowie für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge hat der Auftraggeber bei Verträgen mit einer Laufzeit bis zu 5 Jahren eine Provision von 2,38 Monatskaltmieten inklusive Umsatzsteuer zu zahlen. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren hat der Mieter eine Provision in Höhe von 3,57 Monatskaltmieten inklusive Umsatzsteuer zu zahlen. Optionsrechte gelten als Verlängerung der Laufzeit im Umfang des Rechts auf Vertragsverlängerung. Bei Vereinbarung einer Staffelmiete wird die Provision nach der monatlichen Durchschnittsmiete der Gesamtlaufzeit errechnet.
Für die Vermittlung eines Vorkaufsrechtes erhalten wir bei Ausübung des Vorkaufsrechtes vom Berechtigten eine Provision in Höhe von 4,76 % des Verkehrswertes des Gesamtobjektes inklusive Umsatzsteuer.


§ 5   Ersatzgeschäfte und Ersatz

Uns steht auch dann die Provision gemäß § 4 zu, wenn ein wirtschaftlich gleichartiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt. Findet durch den Eigentümer der Immobilie ein Eigenverkauf statt, kann die BTG Immobilienservice GmbH einen Ersatz für die entgangene Vergütung verlangen. Dieser beträgt 2,38 % vom Kaufpreis inklusive Umsatzsteuer.
Der BTG Immobilienservice GmbH steht ferner die Vergütung zu, wenn der Angebotsempfänger das Angebot an einen Dritten ohne unsere Zustimmung weitergibt und dieser den Kauf-, Erwerbs- oder Mietvertrag abschließt bzw. wenn der Angebotsempfänger als gesetzlicher oder rechtsgeschäftlicher Vertreter eines Dritten in eigenem Namen erwerben, kaufen, mieten oder pachten lässt. Als Dritte gelten sowohl Ehepartner und Familienangehörige als auch juristische Personen, die durch den Angebotsempfänger repräsentiert werden. Im Falle eines Eigenverkaufs hat der Auftraggeber die BTG Immobilienservice GmbH unverzüglich über den Vertragsabschluss, den Vertragspartner und die Vertragskonditionen zu informieren. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der BTG Immobilienservice GmbH auf Verlangen eine Vertragsabschrift zu überlassen.


§ 6   Fälligkeit und Zahlung

Die Vergütung ist zum Zeitpunkt des rechtswirksamen Abschlusses des vermittelten und/oder nachgewiesenen Geschäfts verdient und fällig. Die Rechnungslegung erfolgt ausschließlich durch die BTG Immobilienservice GmbH, De-Smit-Straße 36-38, 07545 Gera. Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, ist die BTG Immobilienservice GmbH berechtigt, ab dem Fälligkeitstag Verzugszinsen in Höhe von 7,5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Das Personal der BTG Immobilienservice GmbH ist nicht zum Barinkasso berechtigt. Die Zahlungen haben grundsätzlich auf ein von der BTG Immobilienservice GmbH zu benennendes Konto zu erfolgen. Schecks und Wechsel werden nicht angenommen.


§ 7   Objektangaben und Vertragsdaten

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Angaben, die für die Durchführung des Auftrages benötigt werden, vollständig und richtig zu erteilen. Insofern haftet die BTG Immobilienservice GmbH nicht für die Richtigkeit von Auskünften, die sie erkennbar vom Eigentümer oder von Dritten eingeholt hat, sondern nur für die Richtigkeit der Weitergabe.


§ 8   Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die beiderseitigen Pflichten und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die mit dem Vertrag in Verbindung stehen, ist Gera. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


§ 9   Haftung

Die Haftung der BTG Immobilienservice GmbH und deren Erfüllungsgehilfen für Schäden des Auftraggebers beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei Personenschäden, ferner nicht für solche Schäden, die aus der Verletzung von Rechten resultieren, die dem Auftraggeber nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten). Darüber hinaus übernimmt die Gesellschaft für die Objekte keine Gewähr und haftet nicht für die Bonität der Vertragspartner bzw. vermittelten Erwerber/Mieter.


§ 10   Schlussbestimmung

Sollte(n) eine oder mehrere Bestimmung(en) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder sich als undurchführbar erweisen, so wird die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen hiervon nicht berührt. Die Parteien werden die ganz oder teilweise unwirksame(n) oder undurchführbare(n) Bestimmung(en) durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck entspricht und dem Inhalt der zu ersetzenden Bestimmung(en) möglichst nahekommt. Dies gilt entsprechend, wenn sich herausstellt, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthält.



AGB (ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN) FÜR HAUSSERVICE- UND TECHNIKERLEISTUNGEN



Grundsatz

Der Abschluss des Betreuungsvertrages bzw. der Auftragsbestätigung erfolgt allein auf der Basis dieser Bedingungen, deren ausschließliche Gültigkeit der Auftraggeber durch Unterzeichnung des Vertrages bzw. der Auftragsbetätigung ausdrücklich anerkennt. Andere Bedingungen sind ungültig. Gegenbestätigungen zu Auftragserteilungen von Seiten des Leistungsempfängers unter dem Hinweis auf dessen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Unsere Angebote sind freibleibend und bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung durch uns. Beide Vertragspartner verpflichten sich, alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf evtl. Rechtsnachfolger, auch bei Vermietung oder Verpachtung, zu übertragen.


§ 2   Vertragsdauer und Kündigung

Vertragsdauer und Kündigung richten sich nach den Bestimmungen des geschlossenen Vertrages bzw. der Auftragsbestätigung. Wenn hierzu keine spezifischen Vereinbarungen getroffen wurden, ist für beide Vertragspartner die Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten zum Kalenderjahresende möglich.


§ 3   Einweisung in das Anwesen

Vor der Tätigkeitsaufnahme durch den Auftragnehmer ist der Auftraggeber verpflichtet, die Mitarbeiter des Auftragnehmers in sämtliche vorhandenen technischen Einrichtungen des zu betreuenden Anwesens und in die Gesamtanlage einzuweisen, auf mögliche Gefahrenquellen ausdrücklich hinzuweisen und sämtliche erforderlichen Schlüssel zu übergeben. Für Schäden aufgrund nicht mitgeteilter Gefahrenquellen oder relevanter Sachverhalte ist eine Haftung des Auftragnehmers im gesetzlichen Rahmen ausgeschlossen, soweit keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.


§ 4   Leistungen des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im Leistungsverzeichnis des Betreuungsvertrages oder in der Auftragsbestätigung festgehaltenen Leistungen mit der gegebenen Sorgfalt durchzuführen. Abweichungen von den Vereinbarungen sind zulässig, wenn der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang und Leistungsstandard gewahrt bleibt.


§ 5   Umfang und Durchführung der Leistungen

Die vereinbarten Leistungen beschränken sich auf die im Leistungsverzeichnis zur Betreuung ausgewiesenen Flächen und Einrichtungen. Material und Ersatzteile für die Behebung kleinerer Schäden werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Vereinbarte turnusmäßige Leistungen können nur während der normalen Arbeitsstunden an Werktagen von Montag bis Freitag erbracht werden.


§ 6   Schäden und Mängel am betreuten Objekt

Bei Heizungsausfall, Wasserrohrbruch, Personenbefreiung an Aufzugsanlagen, Stromunterbrechung oder sonstigen Einsätzen im Rahmen der Notrufbereitschaft hat der Auftragnehmer Anspruch auf den Einsatz des Notdienstes, soweit die Durchführung des Notdienstes Vertragsbestandteil ist. Der Auftragnehmer ist berechtigt und beauftragt, derartige Schäden, falls erforderlich, sofort selbst oder unter Einschaltung eines Dritten zu Lasten des Auftraggebers auch ohne vorherige Benachrichtigung zu beheben. Nothilfemaßnahmen bei Notdiensteinsätzen werden vom Auftragnehmer ohne ausdrückliche Beauftragung durch den Auftraggeber durchgeführt.


§ 7   Leistungen und Erklärungen des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer ohne Berechnung kaltes und warmes Wasser sowie Strom für den Betrieb von Maschinen und in dem für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Umfang zur Verfügung zu stellen. Bei Bedarf überlässt der Auftraggeber dem Auftragnehmer unentgeltlich einen geeigneten verschließbaren Raum für Materialien, Geräte und Maschinen. Der Auftraggeber erklärt gegenüber dem Auftragnehmer, dass die auf den Auftragnehmer übertragene Tätigkeit nicht einen eigenen Wirtschaftszweig bzw. eine eigene Wirtschaftseinheit darstellt. Der Auftraggeber erklärt weiter, dass durch die Übertragung der Tätigkeit keine Kündigungen gegenüber eigenen, bisher auf diesem Gebiet tätigen Mitarbeitern, ausgesprochen wurden. Sollte aufgrund gesetzlicher Vorschriften der Übergang eines solchen gekündigten Arbeitsverhältnisses des Auftraggebers auf den Auftragnehmer festzustellen sein, so stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von den Pflichten eines so übergegangenen Arbeitsverhältnisses frei.


§ 8   Mängel an der Leistung

Mängel sind unverzüglich nach der Durchführung der Leistung des Auftragnehmers mitzuteilen, um damit eine sofortige objektive Feststellung der Beanstandungen zu garantieren. Der Auftraggeber hat bei einer Reklamation unverzüglich mit dem Auftragnehmer Kontakt aufzunehmen, wobei es nicht genügt, die Reklamation dem Personal am Einsatzort mitzuteilen. Eine mündliche Reklamation ist nicht ausreichend. Reklamationen sind daher grundsätzlich schriftlich vom Auftraggeber vorzunehmen. Bei rechtzeitig und ordnungsgemäß gerügten Beanstandungen ist der Auftragnehmer zur Nacharbeit verpflichtet und berechtigt. Der Auftraggeber ist zu Rechnungskürzungen nur dann berechtigt, wenn die Nacharbeit nicht zur Beseitigung der gerügten Beanstandungen geführt hat und der Auftragnehmer den Mangel anerkennt.


§ 9   Vergütungen

Die Rechnungen des Auftragnehmers sind jeweils monatlich ohne Abzug fällig. Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist der Auftraggeber nicht berechtigt, es sei denn, der Gegenanspruch ist rechtskräftig tituliert oder durch den Auftragnehmer anerkannt. Werden vom Auftragnehmer Leistungen erbracht, für die ein gesonderter Auftrag erteilt wurde oder bei dem es sich um kleinere Reparaturen oder Nothilfemaßnahmen handelt, so wird hierüber eine gesonderte Rechnung an den Auftraggeber erstellt, die ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig ist. Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, ab dem Fälligkeitstag Verzugszinsen in Höhe von 7,5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Das Personal des Auftragnehmers ist nicht zum Inkasso berechtigt. Die Zahlungen haben grundsätzlich auf ein vom Auftragnehmer zu benennendes Konto zu erfolgen. Schecks und Wechsel werden nicht angenommen. Für Sonderleistungen und Leistungen, für die im Einzelfall vor Leistungserbringung keine konkreten Preise festgelegt sind, gelten die Stundenverrechnungssätze der BTG Immobilienservice GmbH in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Fassung als vereinbart.


§ 10   Preisanpassungsklausel

Wegen der Lohnintensität der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ist der Auftragnehmer berechtigt, jährlich eine Anpassung der vereinbarten Vergütung zu fordern. Eine Anpassung kann erst ab dem 1. des dem der schriftlichen Anpassungserklärung folgenden Monats geltend gemacht werden. Sie ist außerdem erst ab dem 2. Jahr nach Vertragsabschluss zulässig.


§ 11   Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die von ihm bzw. seinen Mitarbeitern bei der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen grob fahrlässig oder durch Vorsatz entstehen und schuldhaft verursacht wurden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit oder für Schäden aufgrund behördlicher Eingriffe, Streiks, Aussperrung, Umwelteinflüssen oder Naturkatastrophen ist ausdrücklich ausgeschlossen. Gleiches gilt für Schäden, die durch strafbare Handlungen von Mitarbeitern des Auftragnehmers verursacht wurden. Die Haftung des Auftragnehmers für nachweislich durch ihn oder seine Mitarbeiter im Rahmen der erbrachten Leistungen verursachten Schäden wird ausdrücklich auf die Deckung entsprechend den Bedingungen seines Haftpflichtversicherungsvertrages dem Grunde und der Höhe nach beschränkt (Sach- und Personenschäden auf 6.000.000,00 €, Vermögensschäden auf 1.000.000,00 €). Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz wegen Folgeschäden sind ausgeschlossen. Mit Ablauf des Betreuungsvertrages oder der Beendigung der Einzelleistungen endet die Haftungsverpflichtung des Auftragnehmers.


§ 12   Abwerbung

Jegliche Abwerbung von Mitarbeitern ist ein Verstoß gegen die gegenseitige vertragliche Treuepflicht. Der Auftragnehmer ist deshalb berechtigt, vom Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe des Jahres-Bruttogehaltes des abgeworbenen Mitarbeiters zu fordern. Die Vertragsstrafe wird dann fällig, wenn die Kündigung durch Abwerbungsmaßnahmen des Auftraggebers oder in seinem Verantwortungsbereich handelnde Personen erfolgt ist. Dies gilt auch dann, wenn der abgeworbene Mitarbeiter nicht in die Dienste des Auftraggebers eintritt. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens durch den Auftragnehmer bleibt vorbehalten.


§ 13   Schlussbestimmung

Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die Parteien verpflichtet, diese Bestimmung durch eine andere zu ersetzen, welche den Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.



Stand der AGB (letzte Änderung): 10/2018



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